Sachverständigenbüro für Beschädigungen des Frachtgutes
und Schäden aller Art
Im gewerblichen Güterkraftverkehr kommen Transportunfälle,
Transport- und Vermischungsschäden vor.
Bei jedem Ladungsschadenfall ab voraussichtlicher Schadenhöhe von 500,-
€, ist ein Havariekommissar einzuschalten. Der Havariekommissar als
neutraler Gutachter für den Transportversicherer und den
Versicherungsnehmer (Transportunternehmer), nimmt im Interesse aller
Beteiligten die Schadenfeststellung nach Ursache und Umfang am Ladegut
vor. Er nimmt jedoch keine Stellung zur Haftung.
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