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Sachverständigenbüro für Beschädigungen des Frachtgutes
und Schäden aller Art

Im gewerblichen Güterkraftverkehr kommen Transportunfälle, Transport- und Vermischungsschäden vor. Bei jedem Ladungsschadenfall ab voraussichtlicher Schadenhöhe von 500,- €, ist ein Havariekommissar einzuschalten. Der Havariekommissar als neutraler Gutachter für den Transportversicherer und den Versicherungsnehmer (Transportunternehmer), nimmt im Interesse aller Beteiligten die Schadenfeststellung nach Ursache und Umfang am Ladegut vor. Er nimmt jedoch keine Stellung zur Haftung.

 

 






   

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